Kronen und Teilkronen

Das Überkronen beschädigter oder verletzter Zähne im Front- und Backenzahnbereich, die noch über eine intakte Wurzel verfügen, kann als Teilkrone oder Vollkrone erfolgen.
WIE UNTERSCHEIDET SICH DER BEHANDLUNGSABLAUF BEI VOLL- UND TEILKRONEN?
Im Wesentlichen gibt es keine gravierenden Unterschiede zwischen dem Einsetzen einer Voll- oder Teilkrone. Wie bei einer Vollkrone reichen für die Versorgung mit einer Teilkrone im Allgemeinen zwei Behandlungstermine aus:
1. Behandlungstermin: In der ersten Sitzung wird der betroffene Zahn vorbereitet. Dazu gehört gegebenenfalls die Entfernung von Karies und Zahnfüllungen. Nun erfolgt das teilweise Abschleifen des Zahnes. Abschließend wird ein exakter Gebissabdruck erstellt, nach dem die Teilkrone im Zahnlabor angefertigt wird. Soll die Zahnkrone aus Keramik oder Zirkonoxid bestehen, wird zusätzlich noch die Zahnfarbe bestimmt.
Zur Überbrückung bis zum 2. Behandlungstermin, der in der Regel etwa zehn bis 14 Tage später stattfindet, wird der präparierte Zahn mit einer provisorischen Zahnkrone geschützt.
2. Behandlungstermin: Vor dem Einsetzen der endgültigen Teilkrone wird das Provisorium entfernt. Der Zahnarzt überprüft nun die Passform der Teilkrone und reinigt den Zahn, bevor er die Krone endgültig anbringt. Die Teilkrone ist nach ihrer Verankerung sofort voll belastbar.
Die Dauer der einzelnen Behandlungstermine hängt vom Einzelfall ab, im Allgemeinen ist jeweils mit ein bis zwei Stunden zu rechnen. Sowohl das Präparieren des Zahnes wie auch die endgültige Einpassung der Teilkrone werden unter lokaler Betäubung vorgenommen.
Wenn die Teilkrone ersetzt werden muss: Wie werden Teilkronen entfernt?
In seltenen Fällen, zum Beispiel weil es zu Schmerzen oder Karies unter dem partiellen Zahnersatz gekommen ist, muss eine Teilkrone entfernt werden. Damit die Zahnwurzel nicht beschädigt wird, muss beim Ablösen der Teilkrone von der natürlichen Zahnsubstanz mit speziellem Dental-Werkzeug äußerst vorsichtig vorgegangen werden.




